Freistellungsbescheinigung 2011
Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG wurde
erneuert. Die neue Bescheinigung, gültig vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 können Sie sich hier herunterladen:
files/pdf/Freistellungbescheinigung2011.pdf

