Freistellungsbescheinigung 2010
Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG wurde erneuert. Die neue Bescheinigung, gültig vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 können Sie sich hier herunterladen:
Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG wurde erneuert. Die neue Bescheinigung, gültig vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 können Sie sich hier herunterladen:

