Freistellungsbescheinigung 2010

Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG wurde erneuert. Die neue Bescheinigung, gültig vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 können Sie sich hier herunterladen:

http://www.gebrmayer.de/doku/Freistellung.PDF

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07.09.2010